Förderziel:
Die geplanten Maßnahmen tragen direkt zum SDG 15 (Leben an Land) und damit zum Erhalt der Artenvielfalt und Schutz gesunder Ökosysteme bei. Gleichzeitig verbessern die Maßnahmen den Zugang zu Ressourcen und unterstützen das SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden).
Beschreibung:
Das Förderinstrument zielt auf den Schutz und Erhalt der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur im städtischen Umfeld sowie die Verringerung jeglicher Form von Umweltverschmutzung, insbesondere von Lärm- und Luftbelastungen. Stadtgrün hat in einer dichtbebauten Stadt wie Berlin einen unschätzbaren Wert für die Menschen, das Klima, die Luft, den Boden, sowie für den Artenreichtum von Flora und Fauna. Grünflächen sind wichtige Erholungs-, Freizeit- und Ruheorte. Der Förderschwerpunkt verfolgt die Umsetzung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel das Stadtgrün zu schützen, zu stärken und weiterzuentwickeln.
Zusätzlich zu den Grünmaßnahmen sollen in diesem Förderinstrument auch mit geeigneten Maßnahmen Umweltverschmutzungen, insbesondere die Belastung mit Luftschadstoffen und Lärm, sowie die Belastung des Bodens durch Altlasten reduziert werden. Auf der Grundlage des neuen Berliner Lärmaktionsplans sollen kleinräumige „ruhige Orte“ gefördert werden, welche der durch Verkehrslärm verursachten Lärmbelastung entgegenwirken. Hierzu gehören modellhafte lokale Maßnahmen (inkl. Machbarkeitsstudien) zur Gestaltung von Straßenräumen und Freiflächen mit dem Ziel der Lärmminderung.
Auf der Basis von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und den Festlegungen im Stadtentwicklungsplan Wohnen (StEP Wohnen) sollen auf ehemaligen Industrie- und Gewerbeflächen, die im Bodenbelastungskataster Berlins (BBK) ausgewiesen sind, Maßnahmen zur Altlastenbeseitigung und Kampfmittelräumung durchgeführt werden. Die Flächen sollen zu neuen Stadtquartieren mit Wohnungen, Kitas, Schulcampus, Grünflächen sowie Gewerbeflächen entwickelt werden (Flächenrecycling). Bei der Beseitigung von Altlasten gilt, wo es möglich ist, das Verursacherprinzip. Es gilt umfangreiche städtische Gebiete nutzbar zu machen: Das Neue Gartenfeld – 38 ha; ehemaliger Güterbahnhof Köpenick – 34 ha; Projekt Berlin TXL – 461 ha; Müller Erben – 21 ha. Damit wird eine dauerhafte Verfügbarkeit dieser Flächen für Wohnungsbau, Naherholung und Gewerbe sichergestellt und gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zum Boden- und Trinkwasserschutz geleistet. Im Rahmen der EFRE-Förderung werden schwerpunktmäßig Flächen mit einer Nachnutzung als Grün- und Erholungsfläche unterstützt.
Berlin bezieht sein gesamtes Trinkwasser aus dem Grundwasser. Die Beseitigung von Bodenbelastungen und der Schutz des Grundwassers vor Beeinträchtigungen sind von wesentlicher Bedeutung für den vorsorgenden Trinkwasserschutz.
Die Förderung erfolgt über verschiedene Maßnahmearten, die im Folgenden kurz dargestellt werden:
- der Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Grün- und Erholungsflächen;
- naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen Infrastruktur (inkl. Machbarkeitsstudien); Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds;
- Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit; Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten;
- Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume (lokale Umgestaltung des Straßen- und Freiraums als Begegnungsräume, z. B. durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernden Flüsterasphalt sowie geschliffenes Kopfsteinpflaster und bauliche Elemente zur Verkehrsberuhigung, Verkehrsmengenreduzierung etc.);
- Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, z. B. Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr;
- Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins erfasst sind.
Auswahlverfahren:
Zur Vorbereitung der BENE-Projekte ist in der Regel ein zweistufiges Verfahren vorgesehen:
- Antragsteller besprechen ihre Ideen und Projektvorschläge zunächst mit dem Programmdienstleister für BENE II, der Beratungs- und Servicegesellschaft Umwelt, die die Antragsteller berät und die Projektskizzen zur Antragsreife führt;
- Die Antragstellung erfolgt anschließend auf elektronischem Weg bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) als Bewilligungsstelle.
- In der Regel können jederzeit Anträge gestellt werden. Wo hierzu Projektaufrufe erfolgen, werden diese aufgeführt.
Anträge sind jederzeit möglich.